Fall 3 Lösung: Grundfall: I. Anspruch gem. § 989 Es müsste zum Zeitpunkt des anspruchsbegründenden Umstands eine Vindikationslage, also ein EBV, bestanden haben. Die unberechtigte Veräußerung durch den (an sich) berechtigten Fremdbesitzer sei eine Überschreitung seines Besitzrechts – ein Fall des „nicht so berechtigten“ Besitzers. Studierende laufen hier Gefahr, in der Fülle von Einzelproblemen den … zu Recht jedenfalls dort abgelehnt, wo die EBV-Regelungen gelten, da diese eine abschließende und sachgerechte Lösung enthalten und es daher an der Regelungslücke fehlt (vgl. Zudem ist dem Sachverhalt zu entnehmen, … geregelte Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) ist wegen seiner Komplexität gefürchtet, aber von immenser praktischer Bedeutung und damit auch in hohem Maße prüfungsrelevant. Auch wichtig: Die Abschlussfunktion des EBV beginnt erst ab § 987 BGB. § 985 BGB E könnte gegen K einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads gemäß § 985 BGB haben. Fall 7 Folie 1 Fall 7 Lösungsskizze Überblick: Ansprüche des EBV Eigentümer gegen Besitzer Herausgabe des Eigentums § 985 BGB Schadensersatz §§ 989, 990 BGB Nutzungsherausgabe oder -ersatz §§ 987 f., 990 BGB Besitzer gegen Eigentümer Verwendungsersatz §§ 994 ff. EBV vorliegt (dazu weiter unten bei den Rechtsfortwirkungsansprüchen). (364). Fall 6 – h.M. verneint die An-wendbarkeit) und des § 281 (teilweise modifiziert durch die §§ 989 ff. Das in den §§ 987 ×ff. BGB) Arg. Lösung Fall 2 a) Kann H von U neben der Herausgabe der ersten Maschine auch Ersatz des durch die Beschädigung bedingten Wertverlusts, Ersatz von Mieteinnahmen, die U bei ... (EBV = gesetzliches Schuldverhältnis). Dezember 2015 10:40 10. 1. BGH wendet EBV an, wenn im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens ein EBV besteht (vor allem relevant i.R.d. Dann müsste es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handeln, der E müsste Eigentümer und K Besitzer ohne Recht zum Besitz sein. : B stiehlt dem E ein Fahrrad. BGB Frage 1: Ansprüche des E gegen B A. Nutzungsersatz Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)' im Bereich 'Sachenrecht 1' ment aller Ansprüche aus dem EBV betont, ist gut ver-tretbar. 05 SachenR.fm Seite 1 Montag, 21. E kann Herausgabe von B nicht nur aus § 985 (kein EBV, da F kein Besitz am (gesamten) Grundstück erlangt) a) Rechtsgutsverletzung P: Eigentumsverletzung bei E? Teil Grundprinzipien des Sachenrechts (4) Ausschluss aus Wertungsgesichtspunkten Im Rahmen dieses Sachverhaltes ist jedoch problematisch, ob der Befund nicht zu korrigieren ist. Sacheigenschaft des Fahrrads Das Verschulden … Neben dem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB darf man alle anderen Anspruchs-grundlagen anwenden(!). In derartigen Fällen fehle es aus den genannten Gründen bereits an der für Ansprüche aus §§ 987 ff. Fall aus. Medicus , BR, Rz. Bsp. - Substanzverletzung ( - ) - Nutzungsentziehung von längerer Dauer wegen Besitzstörung ( - ) Parkplatz war weiter nutzbar (a.A. wohl Lorenz, … pfandrecht Vermischung und Vermengung EBV Vorenthaltungsschaden ... Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. V. § 812 I 1 Fall 2 V. auf Schadensersatz gem. SachR-Fall 11) im maßgeblichen Zeitpunkt liegt EBV vor, vorher bestand aber RzB : der nicht-mehr-berechtigte Besitzer soll nicht schlechter stehen als der von Anfang an nicht berechtigte Besitzer (str., vgl. Bearbeiter, die das Institut des „Nicht-mehr-Berechtigten“ ablehnen, müssen die folgende Wertungs-korrektur nicht eröffnen. – in Anknüpfung an § 283 a.F. Wie hoch das Verschulden genau sein muss, hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem man die Verantwortlichkeit des Besitzers für das EBV misst. §§ 994 ff. ... 1 Grigoleit AcP 199, 379, 396 ff. 2 1. ; Haferkamp Jura 1998, 511, 513. 715ff.). – h.M. bejaht die Anwendbarkeit). Schreiber Jura 1992, 356 ff.